ASF gem. § 2a StVG

Anordnung eines Aufbauseminares

Sobald ein Verstoß nach Kat. A oder der zweite Verstoß nach Kat. B vorliegt, wird die zuständige Führerscheinstelle vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg informiert. Die Führerscheinstelle ordnet dann ein Aufbauseminar an, das bis zu einer gewissen Frist abgeleistet werden muss. Nach Absprache mit dieser Behörde ist begrenzt in Einzelfällen eine Verlängerung dieser Frist möglich.

Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Durch die angeordnete Teilnahme an einem ASF kann man keine Punkte abbauen. Sollte der Kurs zu dem gesetzten Termin nicht besucht worden sein, wird ein Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet!

A- und B-Verstöße

Die Verstöße sind in zwei Kataloge eingeteilt (Kat. A und Kat B), je nach Schwere des Verstoßes. Bereits bei einem Verstoß nach Kat A oder beim zweiten Verstoß nach Kat B wird der Nachschulungskurs angeordnet! Dies gilt nur, wenn das Bußgeld mindestens € 40 beträgt, also Verwarnungsgelder unter € 40 bleiben unberücksichtigt!

Kategorie A-Verstöße (bspw.)

  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (Bußgeldbereich)
  • rechts Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Vorfahrt missachtet und daraus resultierende Gefährdung
  • Missachtung Rotlicht
  • deutliche Unterschreitung Sicherheitsabstand (Bußgeldbereich)
  • Haltgebot am Stop-Schild nicht beachtet
  • Grüner Pfeil: Abbiegen bei Rot ohne vorher an der Haltlinie anzuhalten
  • Fahren mit mehr als 0.0 Promille Blutalkoholkonzentration

Kategorie B-Verstöße (bspw.)

  • fehlende Beleuchtung bei Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Regen, Schneefall am Tage
  • Überschreitung der Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate
  • abgefahrene Reifen unter dem gesetzlichen Minimum

Wird nach Teilnahme an einem Aufbauseminar der Fahrerlaubnisbehörde eine weitere schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weitere weniger schwerwiegende Auffälligkeiten bekannt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, (freiwillig) innerhalb von zwei Monaten (Zweimonatsfrist) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Strenge Spielregeln des Gesetzgebers: 

Ein Seminar läuft nur mit mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern. Das Seminar muss innerhalb 2-4 Wochen abgeschlossen werden. Zudem muss der Kurs innerhalb der 3 monatigen Frist vom Straßenverkehrsamt besucht werden. Für ein Einzelseminar muss beim LABO ein Antrag gestellt werden. Unter gewissen Umständen kann diesem Antrag stattgegeben werden, ist aber in Berlin sehr selten:

  • Sie sind eine Person des öffenlichen Lebens, Schauspieler, Musiker, Politiker.
  • Sie sind bereit "unwesendlich " mehr zu zahlen, denn ein Einzelseminar kann nicht für den gleichen Preis eines Gruppenseminars angeboten werden.
  • Sie können glaubhaft vermitteln, dass Sie nur Termine wahrnehmen können, die eine Teilnahme an einem Gruppenseminar ausschließt

Wie läuft so ein Seminar ab?

  • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten
  • Fahrprobe von je 30 Minuten plus Nachbesprechung
  • Die Teilnahme an allen Sitzungen ist unbedingt erforderlich!

Eine Teilnahme an allen 4 Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern ist Pflicht! Zwischen der 1. und der 2. Sitzung muss eine Fahrprobe mit einer Mindestdauer von 30 Minuten in Begleitung eines Fahrlehrers stattfinden. Diese Fahrt hat keinen Prüfungscharakter und dient dazu, andere zu beobachten, Sie auf Fehler hinzuweisen und aus Fehlern Anderer zu lernen. Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Terminen erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme, die anschließend an das Straßenverkehrsamt gesendet werden muss.

FES gemäß § 4a StVG

 gültig seit 01.05.2014  

Spielregeln

Bei der Vormerkung (1-3 Punkte) kommt keine Info durch die Behörde! (selber kümmern!!!)
Erst ab 4 Punkten kommt eine Ermahnung Da ist dann nur noch ein Punkt "Luft", um durch ein FES einen Punkt los zu werden!
Wer bei 6/7 Punkten angekommen ist, wird in der Verwarnung  auf den anstehenden FE-Entzug hingewiesen. Wer trotz dieser Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktsystems 8 Punkte und mehr erreicht, dem wird im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen. Der Punktabbau im Fahreignungsregister ist nur einmal in 5 Jahren durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich. (Datum der Teilnahmebescheinigung)

Wer darf an einem Seminar teilnehmen ?

Jeder Fahrerlaubnisinhaber darf freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.

Wie läuft ein Seminar ab ?

in zwei Teilen:

1. verkehrspädagogische Teilmaßnahme bei uns in der Fahrschule:
In zwei Modulen zu je 90 Minuten, sollen die 1-6 Teilnehmer durch Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenerkennung, die Anregung zur Selbstreflexion und die Entwicklung von Verhaltensvarianten ihre Auffälligkeiten im Straßenverkehr künftig reduzieren, am besten ganz vermeiden können. 

2. verkehrspsychologische Teilmaßnahme bei der Psychologin:
In zwei Sitzungen zu je 75 Minuten werden Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Verkehrsverhaltens aufgezeigt. Es soll beim Teilnehmer Reflexionsbereitschaft und Veränderungsbereitschaft erzeugt werden. 

Wer an allen 4 Terminen pünktlich und nüchtern erscheint, erhält neben Erkenntnissen, Erfahrungen und Einsichten die Teilnahmebescheinigung. Diese muss dann binnen 2 Wochen zur FS-Behörde.

Zwischen den Modulen des VPÄD Teils muss eine Woche vergehen und zwischen den beiden Sitzungen des VPSY Teils müssen mindestens drei Wochen liegen. Somit kann man mit ca. 4-6 Wochen planen.

Was bringt das ?

=> bei bis zu 5 Punkten im Fahreignungsregister Flensburg, kann man einen Punkt abbauen.
=> bei 6/7 Punkten kein Punkterabatt mehr, aber freiwillige Teilnahme möglich und sinnvoll.
=> bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen Herzlichen Glückwunsch!

Was ist noch wichtig? 

Wie viele Punkte habe ich in Flensburg?

Wie jetzt weiter ?

Bitte mit dem Scheiben vom LABO (Ermahnung/Verwarnung), Ausweis, Führerschein, und Geld ins Büro kommen und anmelden. Planungssicherheit ist für Sie, für andere Teilnehmer und für uns ein Garant für einen reibungslosen Ablauf unserer Seminare. Wir kümmern uns auch gerne um den Kontakt zur Psychologin.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass nur durch Vertragsunterzeichnung und Zahlung der Kursgebühr die Teilnahme zum nächsten Seminartermin garantiert werden kann. Eine Kursmöglichkeit innerhalb von 4-6 Wochen konnten wir in den letzten Jahren für alle Teilnehmern realisieren !!!

Freie Plätze und weitere Informationen nutzt unsere Kontaktseite

EU-Führerschein kein Ersatz für entzogene Fahrerlaubnis

Ein EU-Führerschein ersetzt nicht eine in Deutschland entzogene Fahrererlaubnis. Das ist eindeutig in der Fahrerlaubnis-Verordnung, § 28 (4) geregelt. Anderslautende Angaben von dubiosen Internetanbietern für den Erwerb eines EU-Führerscheins sind ein hohes finanzielles Risikospiel. Die von diesen zitierten „Gesetzeslücken“ gebe es nicht, warnen Experten vor zwielichtigen Angeboten. Darin wird Autofahrern, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, „für rund 3000 Euro ersatzweise ein frischer englischer Führerschein versprochen“. Auf diesem Wege könnten Verkehrssünder um den gefürchteten „Idiotentest“ herumkommen. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), wie sie amtlich heißt, ist zum Beispiel nach Führerscheinentzug wegen Alkohols am Steuer in der Regel zwingend erforderlich. Wer nach Verlust seines Führerscheins mit einem EU-Schein herumfährt, „macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Da könne der Betreffende „eigentlich gleich ohne Papiere fahren, die Strafe wäre die gleiche“ und hätte er ein paar Tausend Euro gespart.