Fahrerlaubnisklassen
wir bilden aus in den Klassen
Klasse A
Krafträder
auch mit Beiwagen
Hubraum: mehr als 50ccm
ohne Leistungsbegrenzung
mehr als 45km/h
Bei Vorbesitz der Klasse A2 Stufenaufstieg möglich
Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre
Klasse A2
Krafträder
auch mit Beiwagen
Hubraum: mehr als 50ccm
Leistung max. 35 KW (48 PS)
mehr als 45km/h
Bei Vorbesitz der Klasse A1 Stufenaufstieg möglich
Leistungsgewicht maximal 0,2 KW pro Kg Leergewicht
Bei Vorbesitz von Klasse A1 Stufenaufstieg möglich
Mindestalter: 18 Jahre
Kein automatischer Aufstieg zu A
Klasse A1
Leichtkrafträder
Hubraum: nicht mehr als 125ccm
Nennleistung: nicht mehr als 11KW.
Leistungsgewicht maximal 0,1 KW pro Kg Leergewicht
Dreirädrige KFZ über 45 Km/h, max. 15 KW.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Klasse AM
Kleinkrafträder, FmH
Fahrräder mit Hilfsmotor,
Lastendreiräder bis 150Kg LM
sowie Drei- oder Vierrädrige Kraftfahrzeuge
Hubraum nicht mehr als 50ccm, bb.HG: nicht mehr als 45km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Mindestalter: 15 Jahre in Brandenburg
Klasse B/BF 17
Kraftfahrzeuge
bis zu 3.500kg zGM
ausgenommen Krafträder
8 Sitzplätze ausser Führersitz
Anhänger bis 750kg
Anhänger > 750 kg zulässig, wenn zGM der Kombination 3.500kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre, BF17 17 Jahre
Einschluss: AM, L
Klasse B Automatik
Kraftfahrzeuge
Nur Fahrzeuge mit automatischer Gangschaltung
bis zu 3.500kg zGM
ausgenommen Krafträder
8 Sitzplätze ausser Führersitz
Anhänger bis 750kg
Anhänger > 750 kg zulässig, wenn zGM der Kombination 3.500kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre, BF17: 17 Jahre
Einschluss: AM, L
Klasse BE/ B96
BE
Mindestalter: 18 Jahre
Kfz bis 3,5 t ZgM mit Anhänger bis 3,5t ZgM
B96 der Caravan-Führerschein
Kfz bis 3,5t mit Anhänger
Anhänger > 750 kg zulässig, wenn zGM der Kombination 4.250kg nicht übersteigt