wir bilden aus in den Klassen 

Krafträder

auch mit Beiwagen

Hubraum: mehr als 50ccm

ohne Leistungsbegrenzung

mehr als 45km/h

Bei Vorbesitz der Klasse A2 Stufenaufstieg möglich

Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre

 

Krafträder

auch mit Beiwagen

Hubraum: mehr als 50ccm

Leistung max. 35 KW (48 PS) 

mehr als 45km/h

Bei Vorbesitz der Klasse A1 Stufenaufstieg möglich

Leistungsgewicht maximal 0,2 KW pro Kg Leergewicht

Bei Vorbesitz von Klasse A1 Stufenaufstieg möglich

Mindestalter: 18 Jahre

Kein automatischer Aufstieg zu A

 

Leichtkrafträder

Hubraum: nicht mehr als 125ccm

Nennleistung: nicht mehr als 11KW.

Leistungsgewicht maximal 0,1 KW pro Kg Leergewicht

Dreirädrige KFZ über 45 Km/h, max. 15 KW.

Mindestalter: 16 Jahre

Einschluss: AM

Kleinkrafträder, FmH

Fahrräder mit Hilfsmotor,

Lastendreiräder bis 150Kg LM

sowie Drei- oder Vierrädrige Kraftfahrzeuge

Hubraum nicht mehr als 50ccm, bb.HG: nicht mehr als 45km/h

Mindestalter: 16 Jahre

Mindestalter: 15 Jahre in Brandenburg

Kraftfahrzeuge

bis zu 3.500kg zGM

ausgenommen Krafträder

8 Sitzplätze ausser Führersitz

Anhänger bis 750kg

Anhänger > 750 kg zulässig, wenn zGM der Kombination 3.500kg nicht übersteigt

Mindestalter: 18 Jahre, BF17 17 Jahre

Einschluss: AM, L

Kraftfahrzeuge

Nur Fahrzeuge mit automatischer Gangschaltung

bis zu 3.500kg zGM

ausgenommen Krafträder

8 Sitzplätze ausser Führersitz

Anhänger bis 750kg
Anhänger > 750 kg zulässig, wenn zGM der Kombination 3.500kg nicht übersteigt

Mindestalter: 18 Jahre, BF17: 17 Jahre

Einschluss: AM, L

BE

Mindestalter: 18 Jahre

Kfz bis 3,5 t ZgM mit Anhänger bis 3,5t ZgM

B96 der Caravan-Führerschein

Kfz bis 3,5t mit Anhänger

Anhänger > 750 kg zulässig, wenn zGM der Kombination 4.250kg nicht übersteigt